del.Carmen.Photo
 
SCHACKALACKA! Es ist soweit, ich freue mich auf Euch.






DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG FÜR EIN PHOTOSHOOTING

 

EINVERSTÄNDNIS

Der Auftraggeber hat sich rechtzeitig zu informieren, ob an/in der gewünschten Location 

Fotografiert werden darf. Falls dieses erst vor Ort bekannt wird, wird dennoch das gesamte Honorar des Auftragnehmers fällig.

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Auftragnehmer zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

NUTZUNGSRECHTE DER BILDER

Luisa del Carmen Kasper steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den geschäftlichen Gebrauch des Kunden erstellt.

Eine Weitergabe der Daten für die private Zwecke ist ausgeschlossen und muss von der Fotografin genehmigt werden.

Auch die Verwendung in Sozialen Medien z.B. Instagram ist ebenfalls nur Absprache gestattet. Hier ist in jedem Fall der Fotografin als Urheber wie folgt zu kennzeichnen: www.delcarmen.photo

Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach Rücksprache und Zustimmung durch die Fotografin zulässig. Für eine kommerzielle Nutzung fallen weiteren Lizenzgebühren an.

 Die Abgabe unbearbeiteter/ digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

 BEARBEITUNG

Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Internetseite www.delcarmen.photo von Luisa del Carmen Kasper und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Luisa del Carmen Kasper. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugriffsmöglichkeit von 14 Tagen.

Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.

Die Bilder werden grundsätzlich durch Luisa del Carmen Kasper etwas grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

Nach § 19 UStG werden auf die Preise der Fotografin, keine Mehrwertsteuer erhoben.

VEREINBARUNG

 Die angefertigten Daten darf die Fotografin zeitlich, räumlich uneingeschränkt für ihre geschäftliche Werbung Nutzen.

Ich bestätige, dass ich die Informationen zum Datenschutz für Kundendaten und Fotoaufnahmen zur Kenntnis genommen habe. Ich bestätige, dass ich die AGB zur Kenntnis genommen habe und akzeptiert habe. Ich bestätige das ich die Nutzung der Fotografin gelesen habe.

Datenschutzerklärung Kundendaten

Zur Information über angebotene Dienstleistungen ist die Angabe des Namens, der E-Mail-Adresse und der Telefonnummer des Interessenten erforderlich, da die angeforderte Information über E-Mail oder telefonisch erfolgt. Wird ein konkretes Angebot gewünscht und/oder ein Auftrag erteilt, werden außerdem weitere Adressdaten benötigt. Sofern der Auftrag, insbesondere bei Anlässen wie Reportagen, Events, Hochzeit, zu einem bestimmten Datum und an einem bestimmten Ort erfolgen soll, sind weitere Angaben auch hierzu erforderlich. Informationen sind personenbezogene Daten im Sinne des DSGVO sowie des BDSG. Vor Erhebung der Daten sind die Betroffenen deshalb gem. Art. 13 DSGVO zu informieren. Betroffene können Interessenten und Kunden sein. Interessenten sind Betroffene, die noch keinen Auftrag erteilt haben. Nach erfolgter Auftragserteilung werden Interessenten bis 10 Jahre nach Abschluss des letztmals erteilten Auftrags zu Kunden. Der Verpflichtung zur o.g. Information wird hiermit nachgekommen: Für die Verarbeitung einschließlich Erhebung verantwortlich ist: Luisa del Carmen Photographie, Von-Galen-Str. 5, 46499 Dingden, Inh. Luisa del Carmen Kasper

Die Daten werden zur Angebotserstellung und Vertragsdurchführung benötigt. Hierzu ist der Verantwortliche gem. Art. 6 Abs. 1b) DSGVO berechtigt.

Wenn eine entsprechende Einwilligung hierzu vorliegt, werden die Daten darüber hinaus für künftige Informationen über Angebote und Unternehmensnachrichten (Werbung) verwendet. Hierzu ist der Verantwortliche gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO berechtigt.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Daten von Interessenten werden bis zum Ende des Jahres, zu dem feststeht, dass keine Beauftragung erfolgt, gespeichert. Etwas anderes gilt nur, wenn der Interessent in eine längere Speicherung insbesondere zur künftigen Information über Angebote und Unternehmensnachrichten eingewilligt hat.

Kundendaten werden bis zum Ablauf von 10 Jahre nach Abschluss des letzten Auftrags gespeichert. Dies ist insbesondere zum Nachweis der durchgeführten Aufträge gegenüber Steuerbehörden notwendig. Die Daten können länger gespeichert werden, wenn der Kunde hierin insbesondere zur künftigen Information über Angebote und Unternehmensnachrichten eingewilligt hat. Interessenten und Kunden haben ein Recht auf Auskunft welche personenbezogenen Daten gespeichert werden. Sie haben ferner nach Vorgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Wenn die Einwilligung zur Datenspeicherung erklärt wurde, so besteht außerdem das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Interessenten und Kunden steht außerdem ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Die Angabe der Kontakt und Adressdaten sowie ggf. die weiteren Angaben zur geplanten Veranstaltung sind zur Angebotserstellung, Planung & Durchführung des Auftrags sowie zur Rechnungserstellung und Buchhaltung erforderlich. Kunden und Interessenten, die ein konkretes Angebot wünschen sind deshalb verpflichtet, diese Daten bereitzustellen. Interessenten, die nur allgemeine Informationen anfordern sind nur zur Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer verpflichtet, da die gewünschte Information über diese Kanäle erfolgt. Werden diese Angaben nicht gemacht, kann der Auftrag bzw. die Anfrage nicht durchgeführt werden.

Datenschutzerklärung für Fotoaufnahmen

Foto und Videoaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) sind personenbezogene Daten im Sinne des DSGVO sowie des BDSG. Vor der Aufnahme sind die Abgebildeten als Betroffene deshalb gem. Art. 13DSGVO zu informieren.

Dieser Verpflichtung wird hiermit nachgekommen:

Für die Aufnahme und weitere Verarbeitung von Bilddaten verantwortlich ist:

del Carmen Photografie, Von-Galen-Str.5, 46499 Dingden, Inh. Luisa del Carmen Kasper.

Die Aufnahme und weitere Verarbeitung des Bildmaterials erfolgt zur Erfüllung eines Vertrages über die Erbringung von Fotodienstleistungen (nachfolgend Fotovertrag). Soweit die Abgebildeten selbst Vertragspartner sind, ist Rechtsgrundlage für die Aufnahme und weitere Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Soweit eine Begleitung von Feierlichkeiten wie z.B. einer Firmenfeier, einer Reportage oder einer Hochzeit beauftragt wurden, ist es zur fotografischen Abbildung des Tages (Reportage) notwendig, dass auch die Gäste, die nicht Vertragspartner sind, aufgenommen werden. Die Vertragsparteien haben deshalb ein berechtigtes Interesse daran, dass die Teilnehmer der Feierlichkeit ebenfalls fotografiert werden. Rechtsgrundlage für die Aufnahme von Teilnehmern, die nicht selbst Vertragspartei geworden sind ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO. Das Bildmaterial wird auf eigenen Festplatten des Verantwortlichen gespeichert und im Rahmen der Bildbearbeitung/des Schnittes weiterverarbeitet. Das Bildmaterial bzw. Teile davon können außerdem bei einem Cloudanbieter zur Sicherung oder Auslieferung zusätzlich gespeichert werden. Das Bildmaterial kann zwecks Bearbeitung an Dritte weitergegeben werden. Diese befinden sich ausschließlich in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, bzw. wenn dies nicht der Fall ist, führen diese ihre Dienste gemäß der DSGVO aus und es wurden DSGVO konforme Auftragsdatenverarbeitungsverträge abgeschlossen. Soweit Finishingprodukte wie Fotoabzüge etc. anzufertigen sind, wird das zur Anfertigung notwendige Bildmaterial an entsprechend spezialisierte Fotolabore weitergegeben. Die Cloudanbieter und Fotolabore befinden sich ausschließlich in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, bzw. wenn dies nicht der Fall ist, führen diese ihre Dienste gemäß der DSGVO aus und es wurden DSGVO konforme Auftragsdatenverarbeitungsverträge abgeschlossen.

Das komplette Bildmaterial wird beginnend mit dem Aufnahmedatum i. d. R. 3 Jahre zum Jahresende gespeichert. Eine längere Speicherung kann erfolgen, soweit das Bildmaterial zur Erfüllung/Nacherfüllung des Fotovertrages über die gesetzliche Verjährung hinaus noch erforderlich ist. Der Teil des Bildmaterials der an die Auftraggeber des Fotovertrages als JPEG übergeben wurde sowie die dem übergebenen Fotomaterial zugrundeliegenden Rohdaten werden i. d. R. so lange gespeichert, wie es zum Nachweis des Urheberrechts der Fotografin notwendig ist. Auf diese Speicherung/Archivierung haben die Abgebildeten allerdings keinen (insbesondere schuldrechtlichen) Anspruch.

 Den Betroffenen steht gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Fotos sowie auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Den Betroffenen steht das Recht zu, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde wegen Verstößen gegen gültiges Datenschutzrecht zu beschweren.

Die zuständige Datenschutzbehörde ist:

Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Die Verarbeitung digitaler Bilddaten ist zur Durchführung des Fotoauftrags aufgrund des hierüber abgeschlossenen Vertrages unbedingt notwendig. Die betroffene Person ist verpflichtet, dies zur Vertragserfüllung zu ermöglichen.

Einwilligungsformular zur Datenverarbeitung

mich via „WhatsApp“ zu kontaktieren

WhatsApp, Inc. 1601 Willow Road, Menlo Park, California 94025, USA erhält personenbezogene Daten (insbesondere Metadaten der Kommunikation), die auch auf Servern in Staaten außerhalb der EU (USA) verarbeitet werden. WhatsApp ist ein Dienst von der Facebook Irland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland. Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten. Dennoch besteht ein Risiko in Bezug auf Datenschutz, da nicht eindeutig transparent ist, wie WhatsApp und gegebenenfalls dritte Unternehmen die personenbezogenen Daten verarbeitet.

mich via Facebook Messenger zu kontaktieren

Dieser Kontaktdienst wird von der Facebook Irland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben. Facebook ist unter dem Privacy-Shield- Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Dennoch besteht ein Risiko in Bezug auf Datenschutz, da nicht eindeutig transparent ist, wie Facebook die personenbezogenen Daten verarbeitet.

mich via Direkt Message bei Instagram zu kontaktieren

Dieser Kontaktdienst wird von der Facebook Irland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand

Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben. Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten. Dennoch besteht ein Risiko in Bezug auf Datenschutz, da nicht eindeutig transparent ist, wie Facebook über Instagram die personenbezogenen Daten verarbeitet.

Längere Speicherung der Daten

Ich willige ein, dass die Daten auch nach der Auftragserfüllung für weitere Aufträge gespeichert werden.

 

Widerrufsrecht

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografen (AGB/BFF)

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihn nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht die Fotografin nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamt-kosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat der Fotografin von Ersatz Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn die Fotografin die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die Fotografin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.4 Die Fotografin wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (Ziffer 3.4) nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Fotografin zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

3 Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die der Fotografin im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. weitere Studiotechnik, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).

3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann die Fotografin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.4 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

4 Anforderung von Archivbildern

4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv der Fotografin anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer von drei Monaten ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und die Fotografin zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.

4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung der Fotografin.

4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar und wird Vertraglich festgehalten.

4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann die Fotografin eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

5 Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Der Kunde erhält eine übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz, die für ihn angefertigten Bilder geschäftlich oder privat zu nutzen. Eine Vervielfältigung und Druck werden nach Absprache gestattet.

Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden.

5.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, müssen schriftlichen zugestimmt werden.

5.3 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin oder wurde vertraglich vereinbart.

5.4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist die Fotografin als Urheber zu benennen.

Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nichtdirekt unter dem Bild oder seitlich des Bildes möglich ist (Web-Site, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc.) erfolgen. In Rahmen der privaten Nutzung bei sozialen Medien ist der Urhebervermerk nicht nötig.

5.5 Eine Weitergabe der Daten für weitere Zwecke ist ausgeschlossen und muss von der Fotografin genehmigt werden.

5.6 Auch die Verwendung in Sozialen Medien z.B. Instagram ist ebenfalls nach Absprache gestattet.

Hier ist die Fotografin als Urheber wie folgt zu kennzeichnen:

www.delcarmen.photo

Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach Rücksprache und Zustimmung durch die Fotografin zulässig.

Für eine kommerzielle Nutzung fallen weitere Lizenzgebühren an oder werden Vertraglich vereinbart.

 

Die Abgabe unbearbeiteter digitalen JPG Rohdaten und RAW Rohdaten ist ausgeschlossen.

6 Digitale Bildverarbeitung

6.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber.

6.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und die Fotografin jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Die Fotografin haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Fotografin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Fotografin oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung die Fotografin oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.5 Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Die Fotografin ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt der Fotografin vorbehalten.

7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung der Fotografin (Ziffer 5.4) oder wird der Name der Fotografin mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Der Fotografin bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

8 Gerichtsstand

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinen, so ist Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart. 


 











 
 
 
 
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